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BVerwG, 25.05.1965 - II C 50.63 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 15.03.1963 - 133 III 62
- BVerwG, 25.05.1965 - II C 50.63
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 20.05.1959 - VI C 188.56
Auszug aus BVerwG, 25.05.1965 - II C 50.63
Mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts steht auch die Rechtsauffassung im Einklang, daß es bei der Anwendung des § 7 G 131 darauf ankommt, welche Beweggründe tatsächlich für die Ernennung überwiegend maßgebend waren, nicht darauf, ob die Ernennung auch aus anderen - sachgerechten - Beweggründen hätte vorgenommen werden können (BVerwGE 8, 296 [299]).Das gleiche gilt für die Darlegung im angefochtenen Urteil, daß der Kläger, da er als Laufbahnbeamter kein höheres Amt als das eines Verwaltungsobersekretärs (alter Art) erlangte, auch nicht Versorgung aus der Besoldungsgruppe eines höheren Amtes seiner Laufbahn im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit verlangen könne (BVerwGE 3, 88; 8, 296 [BVerwG 14.05.1959 - VIII C 20/59][302]).
- BVerwG, 13.01.1956 - II C 149.54
Berücksichtigung einer ehemaligen Rechtsstellung eines Beamten - …
Auszug aus BVerwG, 25.05.1965 - II C 50.63
Das gleiche gilt für die Darlegung im angefochtenen Urteil, daß der Kläger, da er als Laufbahnbeamter kein höheres Amt als das eines Verwaltungsobersekretärs (alter Art) erlangte, auch nicht Versorgung aus der Besoldungsgruppe eines höheren Amtes seiner Laufbahn im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit verlangen könne (BVerwGE 3, 88; 8, 296 [BVerwG 14.05.1959 - VIII C 20/59][302]). - BVerwG, 14.05.1959 - VIII C 20.59
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 25.05.1965 - II C 50.63
Das gleiche gilt für die Darlegung im angefochtenen Urteil, daß der Kläger, da er als Laufbahnbeamter kein höheres Amt als das eines Verwaltungsobersekretärs (alter Art) erlangte, auch nicht Versorgung aus der Besoldungsgruppe eines höheren Amtes seiner Laufbahn im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit verlangen könne (BVerwGE 3, 88; 8, 296 [BVerwG 14.05.1959 - VIII C 20/59][302]). - BVerwG, 23.04.1963 - II C 53.60
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 25.05.1965 - II C 50.63
§ 139 Abs. 2 Satz 2 VwGO hat nämlich ebenso wie § 554 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. b der Zivilprozeßordnung den Zweck, das Revisionsgericht zu entlasten, vor allem es von der Pflicht zu befreien, das gesamte vorinstanzliche Vorbringen und die Beiakten oder sonstige Anlagen auf Verfahrensmängel zu durchforschen (ebenso u.a. schon Urteil des Senatsvom 23. April 1963 - BVerwG II C 53.60 -).